Donnerstag, 27. Oktober 2011

Notariell beglaubigte Dokumente und Kopien in Israel

B”H 

Momentan durchlaufe ich eine private Rechtsangelegenheit, die eigentlich mehr Deutschland als Israel betrifft. Von Deutschland aus werden daher beglaubigte Kopien von Dokumenten angefordert und mittlerweile fand ich einen vertrauenswürdigen Anwalt, der alles erledigt. Da ihn mir Freunde empfohlen hatten, erhielt ich recht günstige Preise, was sonst in Israel weniger der Fall ist. 

Das Problem ist natürlich die Sprache, denn die von ihm notariell verfassten Rechtsdokumente werden in englischer Sprache sein und mit der Anerkennung in Deutschland ist das hin und wieder schon ein Problem. 

In Israel gelten ganz andere Identitätsmerkmale einer Person als in Deutschland. Zum Beispiel erhält hierzulande jeder Staatsbürger mit der Geburt oder der Einwanderung eine einzige Personalausweisnummer, die er in der Regel auswendig kann, und die ihm ein Leben lang erhalten bleibt. Die Nummer ist das A und O bei israelischen Ämtern und im öffentlichen Leben. In Deutschland findet die Identifizierung einer Person vorwiegend per Ausweis, Reisepass oder Geburtsdatum statt. 

Was in den USA die Sozialversicherungsnummer, ist in Israel die Personalausweisnummer. Manchmal überkreuzen sich die Identitätsnachweise und das kann, besonders bei Deutschen, zu Verwirrungen führen; wie ich selber im privaten Rechtsfall bemerke. 

Der Preis für eine notarielle Beglaubigung incl. Schreiben des Anwaltes kostet in Tel Aviv ca. zwischen 400 – 500 Schekel (ca. 80 – 100 Euro). Zusätzlich verlangt der Anwalt eine Kopie des Personalausweises sowie ggf. die Personalausweisnummer einer im Schreiben aufgeführten Person.

7 Kommentare:

  1. Du kannst die Dokumente auch direkt vom Notar (in TLV) ins Deutsche uebersetzen lassen, bei Bedarf kann ich Dir Namen und Adresse senden.

    AntwortenLöschen
  2. Kommentar weg... (?)

    Nochmal, Du kannst Dokumente auch direkt ins deutsche uebersetzen lassen, bei Bedarf kann ich Dir Namen/Adresse eines Notars in TLV senden.

    BTW: Die Kommentarfunktion hier ist nicht so schoen.. Sie wechselt auch automatisch (?) zu Hebrew - was viele abschrecken wird; 2. Es kommt keine "Ok" Meldung.. Ev. findest Du ja eine andere Moeglichkeit?

    Lg, Steric

    AntwortenLöschen
  3. B"H

    Danke, aber ich habe das jetzt schon mit dem entsprechenden Anwalt ausgemacht.

    Theoretisch haette ich auch zur Deutschen Botschaft gehen koennen, aber da ich einen israelischen Personalausweis besitze, hatte ich keinerlei Lust auf Diskussionen, ob ich jetzt amtlich noch deutsch bin oder nicht. Laut der Botschaft ja nicht.

    AntwortenLöschen
  4. Ein interessantes Thema (weil auch ich betroffen bin), was bin ich - wenn ich wenn ich einen israelischen Personalausweis (Tudadt Sehut) habe - laut Angabe darauf "Deutscher" - mit Duldung.
    Was aber wenn ich (vermutlich naechstes Jahr) einen israelischen Pass bekomme? Habe ich dann die doppelte Staatsbuergerschaft? Ist das von deutscher Seite her ein Problem? Wer kennst sich da aus?

    AntwortenLöschen
  5. B"H

    Offenbar ist das ja von deutscher Seite schon ein Problem:


    http://www.tel-aviv.diplo.de/Vertretung/telaviv/de/02_20-_20Visa_2C_20P_C3_A4sse_2C_20Staatsangeh_C3_B6rigkeit_2C_20Wiedergutmachung/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Verlust__Staatsangeh_C3_B6rigkeit.html


    Wie kann man denn einen israelischen Personalausweis haben, in dem vermerkt ist "Deutscher mit Duldung" ? Bist Du Dir sicher, dass Du einen blauen Ausweis hast oder eher einen orangen Ausweis, der Auslaendern Aufenthaltsrecht gibt ?

    Soweit ich weiss, musst Du bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf doppelte Staatsbuergerschaft stellen und nach der Aliyah die israelische Staatsbuergerschaft erst einmal ablehnen. Das Verfahren mit dem Auswaertigen Amt wird immer komplizierter und ich kenne mich da nicht aus.

    Dass mit Deiner "Duldung" verstehe ich jetzt nicht, denn wer Israeli ist, bekommt einen Personalausweis. Da macht das Innenministerium keine halben Sachen.

    AntwortenLöschen
  6. B"H

    Meine notariellen Beglaubigungen betreffen uebrigens nicht eine Staatsbuergerschaftsangelegenheit, sondern eine reine Familiensache.:-)))

    Ich bin froh, Israeli zu sein und habe es nie bereut, keine deutsche Staatsbuergerschaft mehr zu haben. Die Aliyah war fuer mich etwas Endgueltiges und keine halbe Sache mit Hintergedanken an einen Rueckzug nach Deutschland.

    Heute ist Deutschland fuer mich fast ein fremdes Land.

    AntwortenLöschen
  7. Danke fuer den Link, sehr gut!

    Naja, da steht nicht direkt "Duldung", da steht bei "Nationalitaet: Deutsch(er)", "Gueltig bis: ....2012".

    Diese Gueltigkeit kann aber (auf (un)willen der Behoerden geaendert werden - und da ich (noch) keine israelische Staatsbuergerschaft habe, koennte das heisses, das ich das Land - in diesem Falle verlassen muesste.

    AntwortenLöschen