Mittwoch, 25. November 2009

Israelisches Arbeitsrecht

B"H

Persönlich ziehe ich es vor, mit gebürtigen Israelis zusammenzuarbeiten. Nicht wegen deren großer Arbeitsmotivation.
Ähm, ganz bestimmt nicht, denn in unserem Ländle herrscht eine wesentliche andere Auffassung von Schaffenskraft als in Deutschland und vor allem der Schweiz.
Nein, Israelis kennen ihre Arbeitsrechte ganz genau und wer sie als Kollegen führt, der lernt diese Rechte wie aus dem Effeff.

Als Neueinwanderer steht man meist doof da und meint, alles sei halt so wie in seinem Heimatland. Angefangen bei der israelischen Krankenversicherung, die im Ernstfall nämlich nicht alle Behandlungskosten übernimmt. Es kann passieren, dass ein Kranker einer Operation im Ausland bedarf, da in Israel nicht immer die optimalsten Behandlunsgmöglichkeiten gegeben sind. Dies Auslandsoperationen werden teilweise nur dann ersetzt, wenn man eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Und dies gilt nicht nur für Behandlungen solcher Art, sondern ebenso für Medikamente und Weiteres.

Ein ganz wichtiger Punkt neben den Krankenkassen ist das Arbeitsrecht, welches in Israel ebenso unterschiedlich geregelt ist. Kenne ich meine Rechte nicht, habe ich das finanzielle Nachsehen und deswegen sind israelische Kollegen von Vorteil. Und deswegen arbeite ich für keine Privatpersonen, wo es kaum Rechte gibt. Angefangen bei der Rentenversicherung, den gesetzlich zu erstattenden Fahrtkosten und aller sonstigen Regelungen zum Wohle des Arbeitsnehmers.

Von der Bäckerei sowohl als auch an dem Institut, an dem ich unterrichte, bekomme ich sämtliche Fahrtkosten erstattet. Nebenbei stellt mir der Bäckereibesitzer eine kostenlose Unterkunft in Jerusalem zur Verfügung. Auch am Schabbat.
Ich bin privat rentenversichert, bekomme, sobald ich die Arbeit selbst aufgebe oder gekündigt werde, "Pitzuim - Entschädigungsgeld". Dies erhält man gewöhnlich nach ca. drei Jahren Betriebszugehörigkeit.
Weiterhin erhalte ich bezahlte Urlaubstage und einen jährlichen finanziellen Ausgleich, welcher gesetzlich verankert ist. Jeder Arbeitsgeber muss seinem Angestellten pro Jahr eine gewisse extra Summe zahlen, die man beim Arbeitgeber beantragen muss. Verweigern kann er die Zahlung dann nicht.

Unternehmen lieben es oft nicht, die Angestellten länger als drei Jahre zu beschäftigen, denn dann treten viele Arbeitnehmerrechte ein. Entweder werden daher Zeitarbeiter eingestellt oder die Belegschaft vor Ablauf der drei Jahre (oder schon vorher) ausgewechselt.
Will der Boss mir ans Leder und verweigert Rechte, kriege ich sofort von den israelischen Kollegen Rat. Die nämlich lassen sich nicht wie Neueinwanderer über den Tisch ziehen. Grund genug, sich einen richtigen festen Job zu suchen, anstatt privat dumm herumzumachen und am Ende mittellos dazustehen.

Für Bewerber im Sicherheitsbereich gilt noch eine zusätzliche Gesetzgebung, die da nicht unbedingt neueinwandererfreundlich ist: Erst drei Jahre NACH Erhalt der israelischen Staatsbürgerschaft kann beim Innenministerium ein Waffenschein beantragt werden !
Bis dahin müssen sich Neuanwanderer, die in der Security arbeiten, mit einer Gaspistole zufrieden geben. Heißt, man kontrolliert nur Taschen und bekommt einen Hungerlohn.

Gesetzlich kann bis zum dritten Jahr nach Erhalt der Staatsbürgerschaft diese entzogen werden.

Noch ein Insidertipp:

Wer sich als Neueinwanderer zur Polizei meldet oder was weiß ich wie beim Geheimdienst oder der Armee aufsteigen will:


Hat der Neueinwanderer keinerlei Verwandte in Israel, erhält er niemals eine VOLLE CLEARANCE !
Diejenigen, die sich dafür interessieren, wissen, was das bedeutet.

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