Dienstag, 27. Januar 2009

Versicherungen israelischer Arbeitnehmer

B"H

Wer in anderen Teilen der Welt in ein festes Arbeitsverhältnis eintritt, der wird automatisch arbeitslosen -, kranken -, unfall - sowie rentenversichert. Man gibt seine Krankenkasse an und der Rest läuft systematisch von ganz allein. Zu meiner Zeit in Deutschland (allerdings schon vor mehr als acht Jahren) war dies genauso der Fall. Die Versicherungen waren / sind gesetzlich bzw. gewerkschaftlich verankert und alles geht seinen gewohnten Gang. Doch nicht so in Israel.

Erst seit Beginn des Jahres 2008 erhielt JEDER israelische Arbeitnehmer (Voraussetzung: Staatsbürger) einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Rentenversicherung. Vorher vergaben nur einige Betriebe oder staatlichen Institutionen, sprich Arbeitgeber, freiwillige Rentenversicherungen an ihre Arbeitnehmer. Im Nahrungsmittelbereich, teilweise in der Produktion oder in anderweitigen Dienstleistungsbereichen (darunter auch die Zeitarbeit) hatten die Angestellten das Nachsehen. Wer sich nicht privat absicherte, bekam von der Nationalversicherung Bituach Le'umi" die gesetzliche geregelte Einheitsrente und nichts darüber hinaus. Pech gehabt !

Seit einem Jahr also bekommt jeder die lang ersehnte Rentenversicherung, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich einzahlen. Doch alles hat seinen Haken, wie ich vor ein paar Tagen erfahren durfte.

Der Versicherungsagent unserer Bäckerei bat mich zu einem Termin und er teilte mir mit, dass ich, trotz meiner guten betrieblichen Versicherungen, niemals in den Genuß einer Unfallversicherung gekommen war. Sollte ich einen Arbeitsunfall haben und berufsuntauglich werden, zahle nur die Bituach Le'umi eine Mindestsumme.

In einer israelischen Rentenversicherung sei die Unfallversicherung NICHT mit enthalten und muss daher separat abgeschlossen werden.

Und es versteht sich von selbst, dass da der Betrieb erst zustimmen muss, was wieder zusätzliche Kosten verursacht. Für meinen Gehaltsscheck ebenso.

Wer also in Israel arbeitet, der sollte unbedingt einmal nachforschen, welchen betrieblichen Absicherungen er unterliegt. Im Falle eines Falles kann er eine Unfallrente abschließen, bei der seine monatl. Einzahlungen von der Gehaltshöhe abhängen.

Noch ein weiterer Tip: Wer eine betriebliche Rentenversicherung, wie das in Israel so üblich ist, über einen Versicherungsagenten seines Betriebe abgeschlossen hat, der sollte sich darüber in Klaren sein, dass der Agent einen gewissen Prozentsatz der monatlichen Einzahlungen als seine Kommission abrechnet und abzieht. Ein Betrug der allerersten Güte also, aber was soll man machen.

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