Montag, 19. März 2012

Israel: "Unverheiratete Paare und die Gesetzeslage"



B"H

Mein Anwalt ist Partner einer größeren Kanzlei, deren oberster Boss heute eine TV Aufzeichnung machte. Das Thema war äußerst interessant und schockierend zugleich. Da ich im Wartebereich sass, bekam ich alles mit und möchte an dieser Stelle ein wohl eher unbekanntes Gesetzesthema ansprechen.

Von Freunden aus Kanada weiss ich, dass es eben in Kanada (zumindest im Staat British Colombia) ein Gesetz gibt, nachdem ein offiziell unverheiratetes Paar in bestimmten Situationen dennoch als "verheiratet" gilt. Nämlich wenn einer der beiden Partner stirbt und der andere plötzlich legal als Erbe eintritt.

Ich hörte von einem Fall, wo eine Frau starb und der Nachbar plötzlich erben wollte, weil er die Frau ab und an besucht hatte und er meinte, dass damit eine gewisse Zweisamkeit entstanden war. Der Fall geht gerade vor Gericht und der Nachbar hat Chancen zu erben. In Kanada ist also immer Vorsicht geboten, wenn ein unverheiratetes Paar mehr als ein Jahr zusammenlebt.

Dass dasselbe in Israel zutrifft, dürfte selbst den meisten Israelis unbekannt sein. So jedenfalls heute der Anwalt vor der TV Kamera. Heutzutage ziehen viele Israelis in eine gemeinsame Wohnung und wollen ausprobieren, ob die Beziehung klappt und sie später eventuell einmal heiraten. Egal, welchen alters, jeder sollte wissen, dass wer mehr als vier oder fünf Monate in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, vor dem Gericht als "verheiratet" gilt. Zumindest in gewissen Situationen.

Beispiel:

Verstirbt eine der beiden Parteien, so wird der Partner, wenn auch nicht verheiratet, zum Erben. Kommt, u.a., der Freund bei einem Armeeeinsatz ums Leben, würde die Freundin dessen Geld erben. Gesetz dem Fall, dass beide zusammenlebten.

Ferner kann es passieren, dass wenn sich ein unverheiratetes Paar nach einiger Zeit trennt, eine Partei sogar Alimente einklagen kann. Dies allerdings nur auf bestimmte Zeit, wie, beispielsweise, drei Monate. Wer also mit seinem Partner zusammenzieht und vorerst nicht heiratet, der sollte zumindest vorher zu einem Anwalt gehen und die Gesetzeslage abklären. Zum Beispiel, in dem er ein Testament macht oder schriftlich eventuelle Ansprüche des Partners ausschliesst. Auf alle Fälle vorher genau erkundigen, um nicht hinterher als die ausgenommene Weihnachtsgans dazustehen. Bei Geld sollte Liebe nicht blind machen !

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