Dienstag, 25. November 2008

Arbeitslosengeld in Israel

B"H

Die weltweite Wirtschaftskrise wird auch immer mehr in Israel zu spüren sein, obwohl wir soweit einigermassen von den negativen Folgen verschont worden sind. Dennoch, ein Entkommen gibt es anscheinend nicht und die heimische Wirtschaft rechnet mit Massenentlassungen. Hier ein wenig Arbeitsrecht dazu aus der haredischen (ultra - orthod.) Tageszeitung "HaModiah".

Wer in Israel erst einmal fest eingestellt ist, der erfährt besondere Rechte. "Kviut - Festeinstellung" zu erhalten, ist bestimmt kein leichtes Unterfangen. In vielen Jobs (auch in Büros) beginnt man oftmals ohne Arbeitsvertrag. Diese Art des Arbeitsverhältnisses kann jahrelang andauern. Manchmal offeriert einem ein Betrieb kein festes Arbeitsverhältnis und man hängt irgendwie in der Luft. Trotzdem stehen jedem Arbeitnehmer, der Staatsbürger ist, gewisse Rechte zu. Zum Beispiel gibt es seit fast einem Jahr das gesetzliche Recht auf eine Rentenversicherung.

Wer festeingestellt ist, dem muß der Arbeitgeber bei einer eventuellen Kündigung den Kündigungsgrund offen darlegen. Warum gerade er als Arbeitnehmer entlassen wird und kein anderer.
Sollte die Kündigung einfach nur so banalen Gründen erfolgen, so darf sich der Arbeitnehmer das Recht nehmen, seinen Boss zu verklagen.

Breiten Raum nehmen in Israel die "Pizu'im - die finanzielle Kündigungsentschädigungen" ein. Jeder Gekündigte sollte unbedingt prüfen, wieviel finanzielle Entschädigung ihm zusteht. Insbesondere jene Arbeitnehmer, welche ein regelmässiges Einkommen bezogen haben. Zusätzlich gibt es Fälle, bei denen die private Rentenversicherung eine Entschädigung dann zahlt, wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt.

Entschädigungstips:

Sich unverzüglich nach der Kündigung um die bürokratische Einleitung des Entschädigungsprozesses (Pizu'im) kümmern und alle dazu erforderlichen Dokumente bereithalten. Zu diesen Papieren gehört das "Formular 161". Dieses wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und beinhaltet die Lohnsteuerzahlungen. Dieses Formular dient allgemein dazu, die Höhe der Steuer des Entschädigungsgeldes festzulegen.

Weiterhin sollte ein Kündigungsschreiben vorliegen.

Weitere Krankenkassenzahlungen sollten geregelt werden und man sollte sich diesbezüglich eingehend informieren.

Sich informieren, ob einem eventuelle Lohnsteuerrückzahlungen zustehen.

Nicht die gesamten Entschädigungsgelder sofort ausgeben.

Außerdem sollte nachgefragt werden, on man die monatlichen Zahlungen an eventuelle laufende Häuserbaukredite / Hypotheken auf kurzfristige Zeit stornieren kann.

Gemäß eines neuen Gesetzes, welches im Januar 2008 in Kraft tat, hat jeder Arbeitslose mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ein Recht auf Arbeitslosengeld. Einem Arbeitslosen bis zum 28. Lebensjahr steht die Arbeitslosengeldsumme in Höhe von 60% seines vorherigen Gehaltes zu. Wer älter ist als 28 Jahre, der bekommt 80% seines vorherigen Gehaltes.

Schwangere sowie all jene, welchen das Arbeitsamt Billigjobs vermittelte oder jene, die an einer Umschulung teilnehmen, bekommen ebenso festgelegte Prozentsätze ausgezahlt.

Wer sich für die genaue Errechnung des Arbeitslosengeldes interessiert, kann sich entweder an die zuständigen Behörden wenden oder mir eine e - mail schreiben. Ich sende dem Betreffenden dann eine Liste mit den Beträgen zu.


Links:

Bituach Leumi

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