Montag, 28. April 2008

Zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft

B"H

Das Thema lässt einen irgendwie nicht los. Immer wieder gibt es Neuerungen. Ist nun jemand, der nach Israel auswandert / einwandert noch Deutscher oder nicht ?

Für mich stellte sich die damit verbundene Problematik schon vor zehn Jahren. In deutschen Gesetzen ist verankert, dass ein deutscher Staatsbürger, der eine andere Staatsbürgerschaft beantragt, automatisch seine deutsche verliert. Soweit mir bekannt ist, wurde das entsprechende Gesetz im Jahre 1919 verfasst.

In der Praxis schaut das so aus:
Macht ein jüdischer Deutscher Aliyah nach Israel, muss er sich schnell entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er haben bzw. behalten will. Geht er auf das israel. Innenministerium und beantragt seinen israel. Personalausweis, so wird er von den Angestellten darauf aufmerksam gemacht, dass er, falls er ein für Ausnahmefälle vorgesehenes Formular nicht ausfüllt, er seine deutsche Staatbürgerschaft verlieren wird.

Zu kompliziert ?

Ein deutscher Neueinwanderer kann seinen israel. Personalausweis beantragen und dabei gleichzeitig ein Formular ausfüllen, indem er auf die israel. Staatsbuergerschaft verzichtet. Daraus folgt, dass er zwar einen Personalausweis, jedoch keinen israel. Pass bekommt und nicht berechtigt ist, an Knessetwahlen teilzunehmen. In dem Fall kann er seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten.
Unterschreibt er das Formular nicht, bekommt er die volle israel. Staatsbürgerschaft und verliert dadurch seine deutsche.

Bis vor kurzem war es so, dass alle Bundesländer, ausser Bayern, ihren Bürgern, die nach Israel ausgewandert waren, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wegnahmen. Anscheinend hat sich nun alles geändert. Ehrlich gesagt ist mir die ganze deutsche Einwandererpolitik zu kompliziert. Da bekommt ein russischer oder rumänischer Zuwanderer nach Deutschland sofort einen deutschen Pass. Selbst dann, wenn er kein Wort Deutsch spricht und seine dt. Abstammung mehr als zweifelhaft ist. Und uns, die in Deutschland geboren wurden, die Sprache sprechen und dort arbeiteten, nimmt man die Staatsbürgerschaft weg. Andere Länder machen nicht solch einen Krampf mit Leuten, die im Besitz mehrerer Paesse sind. In den USA ist es offiziell verboten, doch amerikan. Neueinwanderer nach Israel behalten ihre Staatsbürgerschaft. Genauso Engländer, Schweizer, Franzosen und und und. Wer ausser Deutschland noch solch ein Problem daraus macht, ist Südafrika.

Vor meiner Einwanderung habe ich daran gedacht, dass Formular zu unterschreiben, habe aber den Gedanken wieder verworfen. Die Kehrseite ist nämlich, dass viele israel. Arbeitgeber eine israel. Staatsbürgerschaft von Neueinwanderern verlangen. Dies gilt vor allem für diejenigen, die auf Ämtern arbeiten wollen. Für mich war das nicht der Grund mich für die israel. Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Ich bin eher der Meinung, dass wenn ich in ein Land auswandere, ich mich dazugehörig fühlen will. Die israel. Staatsbürgerschaft war mir einfach wichtig.

Übrigens bin ich für viele trotzdem Deutsche. Und das ganz ohne deutschen Pass. Seine Herkunft kann man eben nicht so einfach mal ablegen.

Offizielle Infos gibt es hier:
http://www.noam.org.il/content/view/98/1/

2 Kommentare:

  1. Nach meiner Kenntnis kann man VOR dem Beantragen einer nicht deutschen Staatsbürgerschaft beim Bundesaußenministerium um die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft ersuchen. Dem wird i.d.R. stattgegeben.

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  2. B"H

    Es kann durchaus sein, dass sich wieder neue Entwicklungen ergeben haben. Staendig aendert sich etwas und ab und an mache ich in diesem Blog auf die Problematik allgemein aufmerksam.

    Mein Kenntnisstand basiert auf einem Vortrag der deutschen Botschaft im Tel Aviver Goethe - Institut vom vergangenen Jahr.
    Und das Ergebnis dieses Vortrages hat die Organisation NOAM auf ihrer Website veroeffentlicht:

    http://www.noam.org.il/content/view/98/1/

    Das ganz grosse Problem stellt immer wieder Bayern da.

    Aber ein jeder sollte sich tatsaechlich selber ausfuehrlich bei den Instanzen informieren.

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