Sonntag, 21. Oktober 2012

Katastrophenübungen in Israel


Quelle: Pikud Ha'Oref (Zivilschutz)
B"H 

Israel gleicht heute etwas einem Katastrophengebiet und viele, die es noch nicht wissen, mögen erschrecken, wenn sie überall Ambulanzen, Polizei oder Armee sehen. Aber keine Panik, denn es handelt sich lediglich um eine landesweite Übung. 

Seit Jahren sagen Wissenschaftler für bestimmte Gebiete Israels ein verheerendes Erdbeben voraus und der Ernstfall wird geprobt. Tausende Tote, Verletzte sowie Obdachlose, darum geht der heutige Großeinsatz. 

Morgen fahre ich auf zwei Tage in ein extrem erdbebengefährdetes Gebiet, in welchem es regelmäßig zu Erdstößen kommt und die Kinder in der Schule lernen, wie man sich im Falle eines Bebens zu verhalten hat. Sich nämlich nicht in einem Gebäude aufzuhalten, sondern im Freien. Wer in einem Gebäude ist, der krieche unter den Tisch oder suche Schutz im Treppenhaus. Dies sind so die gröbsten Ratschläge. 

Zwei Tage werde ich in dieser Woche in Nordisrael, vorwiegend in Zfat (Safed) verbringen, und diese Region ist, wie gesagt, ganz besonders gefährdet. Zusammen mit dem Jordantal, Beit She’an und Tiberias. Allein im Mittelalter sowie im 19. Jahrhundert wurde die Kleinstadt Zfat im oberen Galiläa mehrere Male durch Erdbeben zerstört. Doch nicht nur für die Nordregionen wird ein schweres Beben vorhergesagt: Wenn die Katastrophe eintrifft, wird auch Jerusalem betroffen sein. 


Links für den Kriegsfall:

Pikud Ha'Oref in englischer Sprache 

und in deutscher Sprache:


Verhaltensregeln für den Verteidigungfall
 

Verhaltensregeln bei Ertönen der Warnsirene 

Beim Ertönen der Warnsirene oder einer Explosion sind unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Zeitraums, die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es ist dabei folgendermaßen vorzugehen: 

In Gebäuden: Sich, je nach zur Verfügung stehendem Zeitraum, in den Luftschutzraum, Luftschutzbunker oder einen Raum ohne Aussenwände begeben und Türen und Fenster schließen. 

Im Freien: Sich, je nach zur Verfügung stehendem Zeitraum, in das nächste Gebäude begeben. Falls man sich in einer nicht bebauten Gegend befindet und es in der Nähe keine Gebäude gibt, legt man sich flach auf den Boden und schützt den Kopf mit den Händen. 

Im Fahrzeug: Auf dem Seitenstreifen oder am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug aussteigen und sich in das nächste Gebäude oder den nächsten Unterstand begeben. Falls es in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich ist, ein Gebäude oder einen Unterstand zu erreichen, steigt man aus dem Fahrzeug aus, legt sich flach auf den Boden und schützt den Kopf mit den Händen. Falls es nicht möglich ist, aus dem Fahrzeug auszusteigen, hält man am Straßenrand an und wartet 10 Minuten. 

• Falls keine anderen Anweisungen gegeben werden, können die Schutzräume nach 10 Minuten verlassen werden. 

• Achtung! Sich von unbekannten Objekten oder auf dem Boden liegenden Raketen entfernen. In einem solchen Fall, Neugierige zurückdrängen und die Polizei verständigen. 

• Weiterhin die über die Medien ausgestrahlten Anweisungen verfolgen. 

Anweisungen zur Wahl des geschützten Umfelds und zu seiner Vorbereitung: 

Das geschützte Umfeld ist im Verhältnis zu dem Zeitraum auszuwählen, der ab dem Ertönen der Warnsirene oder der Explosion zur Verfügung steht, - folgende Prioritäten sind zu berücksichtigen: 

• Luftschutzraum (geschütztes Umfeld in der Wohnung): oder geschütztes Umfeld auf der Etage stellen die beste Lösung dar. 

• Luftschutzbunker: 

• Luftschutzbunker in einem Mehrfamilienhaus: vorausgesetzt, der Luftschutzbunker befindet sich innerhalb des Gebäudes und es besteht die Möglichkeit, ihn über das Treppenhaus des Gebäudes zu erreichen, unabhängig von der Vorwarnzeit. 

• Öffentlicher Luftschutzbunker: vorausgesetzt, er ist innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes zu erreichen, ab Ertönen der Sirene. 

• Falls kein geschütztes Umfeld, Luftschtzraum oder –bunker zur Verfügung stehen, ist ein geschützter Binnenraum zu wählen, mit der geringsten Zahl von Aussenwänden, Fenstern oder sonstigen Öffnungen. 

• Bewohner des obersten Stockwerks, in Gebäuden mit mehr als drei Stockwerken ohne geschütztes Umfeld, Luftschutzraum oder –bunker, gehen zwei Stockwerke herunter und verbleiben im Treppenhaus. 

• Bewohner des obersten Stockwerks, in Gebäuden mit mehr als drei Stockwerken ohne geschütztes Umfeld, Luftschutzraum oder –bunker, gehen ein Stockwerk herunter und verbleiben im Treppenhaus. 

• Erklärung der abgeänderten Anweisungen: 

• In einem dreistöckigen Gebäude ist der mittlere Treppenhaus-abschnitt der bestgeschützte Teil ( das zweite Stockwerk). 

• In einem Gebäude mit mehr als drei Stockwerken ist jeder Treppenhausabschnitt geschützt, mit Ausnahme des Erdgeschosses und der beiden obersten Stockwerke. 

• Zivilpersonen ist es untersagt, sich im Eingangsbereich des Gebäudes aufzuhalten, da bei Raketeneinschlag in der Nähe des Gebäudes bei Zersplittern der Verglasung Verwundungsgefahr besteht. Für weitere Angaben: Internetseite des Zivilschutzes www.oref.org.il , Facebook und das Informationszentrum des Zivilschutztes Telnr. 1207.

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